Bava Batra 104

Kapitel 104

א כדשלח רב הונא בר אבין דברים העשוין להשאיל ולהשכיר ואמר לקוחין הן בידי אינו נאמן קשיא:
1 R. Hona b. Abin ließ nämlich sagen: Wenn jemand von Dingen, die man zu verleihen und zu vermieten pflegt, behauptet, er habe sie gekauft, so ist er nicht glaubhaft. – Ein Einwand.
ב אמר רב חסדא לא שנו אלא דאין חלוקין בעיסתן אבל חלוקים בעיסתן אימור מעיסתו קימץ
2 R. Ḥisda sagte: Dies gilt nur von dem Falle, wenn sie in ihrem Teige nicht getrennt sind, wenn sie aber in ihrem Teige getrennt sind, so kann er es von seinem Teige gespart haben. –
ג ראיה במאי רבה אמר ראיה בעדים רב ששת אמר ראיה בקיום השטר
3 Wodurch hat er es zu beweisen? Rabba sagte, er habe es durch Zeugen zu beweisen; R. Šešeth sagte, er habe es durch die Beglaubigung des Scheines zu beweisen.
ד אמר ליה רבא לרב נחמן הא רב והא שמואל הא רבה והא רב ששת מר כמאן סבירא ליה אמר ליה אנא מתניתא ידענא דתניא אחד מן האחין שהיה נותן ונושא בתוך הבית והיו אונות ושטרות יוצאין על שמו ואמר שלי הן שנפלו לי מבית אבי אמא עליו להביא ראיה
4 Raba sprach zu R. Naḥman: Da ist Rabh und da ist Šemuél, da ist Rabba und da ist R. Šešeth, wessen Ansicht ist der Meister!? – Ich kenne folgende Lehre: Wenn einer von den Brüdern die Geschäfte des Hauses führt, und Kaufbriefe und Scheine auf seinen Namen im Umlauf sind, von welchen er behauptet, sie seien sein Eigentum, das ihm vom Vater seiner Mutter zugefallen ist, so muß er den Beweis erbringen.
ה וכן האשה שהיא נושאת ונותנת בתוך הבית והיו אונות ושטרות יוצאין על שמה ואמרה שלי הן שנפלו לי מבית אבי אבא או מבית אבי אמא עליה להביא ראיה
5 Ebenso muß, wenn eine Frau die Geschäfte des Hauses führt, und Kaufbriefe und Scheine auf ihren Namen im Umlauf sind, von welchen sie behauptet, es sei ihr Eigentum, das ihr vom Vater ihres Vaters oder vom Vater ihrer Mutter zugefallen ist, sie den Beweis erbringen. –
ו מאי וכן מהו דתימא אשה כיון דשביחא לה מילתא דאמרי קא טרחא קמי יתמי לא גזלה מיתמי קא משמע לן:
6 Wozu das ebenso? – Man könnte glauben, eine Frau brauche die Waisen nicht, da es ihr zur Ehre gereicht, wenn man von ihr sagt, sie bemühe sich um die Waisen, so lehrt er uns.
ז במה דברים אמורים במחזיק אבל בנותן מתנה והאחין שחלקו וכו': אטו כל הני דאמרינן לאו בני חזקה נינהו
7 D<small>IES GILT NUR VON DER</small> E<small>RSITZUNG, WENN ABER JEMAND ETWAS GESCHENKT ERHALTEN HAT, ODER WENN</small> B<small>RÜDER GETEILT HABEN</small> &amp;<small>C</small>. Haben denn diese alle, von denen wir sprechen, kein Ersitzungsrecht!? –
ח חסורי מחסרא והכי קתני במה דברים אמורים בחזקה שיש עמה טענה כגון מוכר אומר לא מכרתי ולוקח אומר לקחתי
8 [Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: dies gilt nur von einer Ersitzung, bei der es einen Rechtsstreit gibt, wenn beispielsweise der Verkäufer sagt, er habe es nicht verkauft, und der Käufer sagt, er habe es gekauft,
ט אבל חזקה שאין עמה טענה כגון נותן מתנה והאחין שחלקו והמחזיק בנכסי הגר דלמקני בעלמא הוא נעל גדר פרץ כל שהוא הרי זו חזקה
9 bei einer Ersitzung aber, bei der es keinen Rechtsstreit gibt, wenn beispielsweise jemand ein Geschenk erhalten hat, wenn Brüder geteilt haben, oder wenn jemand die Güter eines Proselyten in Besitz genommen hat, wobei nur eine Besitznahme erforderlich ist, erfolgt eine Ersitzung, wenn er etwas abgeschlossen, umzäunt oder niedergerissen hat.
י תני רב הושעיא בקדושין דבי לוי נעל גדר פרץ כל שהוא בפניו הרי זו חזקה בפניו אין שלא בפניו לא אמר רבא הכי קאמר בפניו לא צריך למימר ליה לך חזק וקני
10 R. Hoša͑ja lehrte im [Traktat von der] Antrauung nach der Schule Levis: Wenn er [das Grundstück] in seiner Gegenwart abgeschlossen, umzäunt oder etwas niedergerissen hat, so ist dies eine Besitznahme. – Nur wenn in seiner Gegenwart, nicht aber, wenn in seiner Abwesenheit!? Raba erwiderte: Er meint es wie folgt: erfolgt es in seiner Gegenwart, so braucht er zu ihm nicht zu sagen: geh, tritt den Besitz an und eigne es;